Scheidungsanwalt in Siegen mit Passion und Leidenschaft

Man kann nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Spezialisierung ist wichtig

Das Familienrecht ist komplex und ändert sich fortlaufend. Daher ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Das ist ohne Spezialisierung auf das Familienrecht kaum möglich. Daher entschied ich mich 2014 dazu, als Fachanwalt für Familienrecht und fortan als reine Fachkanzlei für Familienrecht nahezu ausschließlich noch familienrechtliche Fallgestaltungen und Scheidungsfälle zu bearbeiten. Als Scheidungsanwalt setze ich mich spezialisiert mit Herz und Seele für die Belange meiner Mandanten ein. Neben einer effizienten und erfolgreichen Durchsetzung aller familienrechtlichen Ansprüche (Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn) habe ich mich auf die Auseinandersetzung von Unternehmen im Trennungsfall (Unternehmerscheidung) spezialisiert. Der Erfolg meines Mandanten ist mein Ziel.

Einvernehmliche Scheidung ohne Rosenkrieg mit Scheidungsanwalt Siegen

Die bittersten Worte, die Menschen einander sagen, wirken selten so entzweiend wie die ungesprochenen, die der eine vom andern vergeblich erwartet. Eine Trennung und Scheidung stellt immer einen extremen Einschnitt ins Leben dar und ist mit einer psychischen Belastung verbunden. Familiengerichtliche Auseinandersetzungen sind nicht nur teuer, sondern kosten Lebenszeit und führen zu einer Verhärtung von Positionen. Gerade gemeinsame Kinder werden, auch wenn dies gar nicht gewollt ist, in den familienrechtlichen Zwist schnell einbezogen. Daher sollte versucht werden, so früh wie möglich ins gemeinsame Gespräch zu kommen, um so alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich zu klären.

Ein Anwalt darf immer nur die rechtlichen Interessen seines Mandanten vertreten. Allerdings ist es möglich, unter Anwesenheit des anderen Ehegatten ein gemeinsames Sondierungsgespräch zu führen, um zu besprechen, ob und wenn ja welche Gemeinsamkeiten bestehen. Auf dieser Basis lassen sich Vorschläge erarbeiten, die dann in notarieller Form umgesetzt werden können. Eine rechtliche Beratung des anderen Ehegatten ist damit nicht verbunden und standesrechtlich auch gar nicht möglich. Erfahrungsgemäß lassen sich so aber effektiv und schnell tragfähige Lösungen finden. Dem nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten bleibt es unbenommen, den Vergleichsvorschlag durch einen eigenen Anwalt prüfen zu lassen.

Sind die Trennungs- und Scheidungsfolgen abschließend geklärt, reicht es aus, wenn nur einer der Beteiligten Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte braucht dann selbst nicht anwaltlich vertreten sein. Nach dem Gesetz sind die Anwaltskosten vom Ehegatten zu tragen, der die Scheidung einreicht. Die Gerichtskosten sind immer hälftig zu tragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung verständigen sich die Beteiligten in der Regel darauf, dass die Kosten des Scheidungsverfahrens inklusive der Anwaltskosten hälftig getragen werden.

Gegen einen Scheidungsbeschluss kann grundsätzlich innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man darauf verzichten. In diesem Fall erklärt ein Anwalt vom Flur für den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten einen Rechtsmittelverzicht, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen.

Beruflicher Werdegang:
– 1991 bis 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
– Herbst 1996 bis Ende 1998 Referendariat am Landgericht Siegen
– seit Februar 1999 niedergelassener Rechtsanwalt in Siegen
– seit April 2001 Fachanwalt für Familienrecht
– bis Mai 2011 Sozius der Kanzlei Felderhoff & Baranowski in Siegen
– Juni 2011 Umwandlung in Kanzlei Baranowski & Kollegen in Siegen
– seit dem 12.11.2013 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
– 2014 Umzug in dem Kaisergarten Siegen
– seit 2014 reiner Scheidungsanwalt und Fachkanzlei fürs Familienrecht in Siegen als Einzelanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte: Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsanwalt in Siegen; einvernehmliche und streitige Scheidungen, Unternehmerscheidung, Unterhaltsberechnungen, Zugewinn ermitteln und geltend machen, Vermögensauseinandersetzung, Auseinandersetzung von Freiberufler-Praxen, Unternehmen und Immobilien, Elternunterhalt, Schenkungsrückforderung

Mitgliedschaften: DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. Arbeitsgemeinschaft Erb- und Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein Interessenverband mittelständischer Unternehmen und freier Berufe e.V. (IMU) Bundesvereinigung der Fachjournalisten (bdfj) Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien Deutsche Fachanwaltvereinigung e. V. (DFAV) Deutscher Anwaltsverein Siegener Anwaltsverein Advounion.

Kontakt Fachkanzlei für Familienrecht Siegen

Scheidungskanzlei in Siegen

Frank Baranowski
Fachanwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt Siegen
Sandstraße 160, 57072 Siegen
T. +49 271 56 0 55
Mail: info@scheidung-siegen.de
Web: www.kanzlei-baranowski.de
Web: www.scheidung-siegen.de

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