Scheidungsanwalt in Siegen mit Passion und Leidenschaft
Spezialisierung ist wichtig
Man kann nicht auf allen Hochzeiten tanzen
Das Familienrecht ist komplex und ändert sich fortlaufend. Daher ist es wichtig, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Das ist ohne Spezialisierung auf das Familienrecht kaum möglich. Daher entschied ich mich 2014 dazu, als Fachanwalt für Familienrecht und fortan als reine Fachkanzlei für Familienrecht nahezu ausschließlich noch familienrechtliche Fallgestaltungen und Scheidungsfälle zu bearbeiten. Als Scheidungsanwalt setze ich mich spezialisiert mit Herz und Seele für die Belange meiner Mandanten ein. Neben einer effizienten und erfolgreichen Durchsetzung aller familienrechtlichen Ansprüche (Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn) habe ich mich auf die Auseinandersetzung von Unternehmen im Trennungsfall (Unternehmerscheidung) spezialisiert. Der Erfolg meines Mandanten ist mein Ziel.
Einvernehmliche Scheidung ohne Rosenkrieg
Die bittersten Worte, die Menschen einander sagen, wirken selten so entzweiend wie die ungesprochenen, die der eine vom andern vergeblich erwartet. Eine Trennung und Scheidung stellt immer einen extremen Einschnitt ins Leben dar und ist mit einer psychischen Belastung verbunden. Familiengerichtliche Auseinandersetzungen sind nicht nur teuer, sondern kosten Lebenszeit und führen zu einer Verhärtung von Positionen. Gerade gemeinsame Kinder werden, auch wenn dies gar nicht gewollt ist, in den familienrechtlichen Zwist schnell einbezogen. Daher sollte versucht werden, so früh wie möglich ins gemeinsame Gespräch zu kommen, um so alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich zu klären.
Ein Anwalt darf immer nur die rechtlichen Interessen seines Mandanten vertreten. Allerdings ist es möglich, unter Anwesenheit des anderen Ehegatten ein gemeinsames Sondierungsgespräch zu führen, um zu besprechen, ob und wenn ja welche Gemeinsamkeiten bestehen. Auf dieser Basis lassen sich Vorschläge erarbeiten, die dann in notarieller Form umgesetzt werden können. Eine rechtliche Beratung des anderen Ehegatten ist damit nicht verbunden und standesrechtlich auch gar nicht möglich. Erfahrungsgemäß lassen sich so aber effektiv und schnell tragfähige Lösungen finden. Dem nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten bleibt es unbenommen, den Vergleichsvorschlag durch einen eigenen Anwalt prüfen zu lassen.
Sind die Trennungs- und Scheidungsfolgen abschließend geklärt, reicht es aus, wenn nur einer der Beteiligten Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte braucht dann selbst nicht anwaltlich vertreten sein. Nach dem Gesetz sind die Anwaltskosten vom Ehegatten zu tragen, der die Scheidung einreicht. Die Gerichtskosten sind immer hälftig zu tragen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung verständigen sich die Beteiligten in der Regel darauf, dass die Kosten des Scheidungsverfahrens inklusive der Anwaltskosten hälftig getragen werden.
Gegen einen Scheidungsbeschluss kann grundsätzlich innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschluss Beschwerde eingelegt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man darauf verzichten. In diesem Fall erklärt ein Anwalt vom Flur für den nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten einen Rechtsmittelverzicht, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen.